Bei Aussicht auf ihre Kündigung stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, ob und wie sie bestmöglich ihre Abfindung verhandeln können. Schließlich unterstützt eine Abfindung einen guten Neustart nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Diese zu erhalten, ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, auch wenn viele Arbeitnehmer von einem Abfindungsanspruch überzeugt sind. Es besteht kein genereller Anspruch, außer die Abfindung ergibt sich aus einem Sozialplan oder dem Tarifvertrag. Bei leitenden Angestellten kann sich die Abfindung auch aus dem Auflösungsantrag des Arbeitgebers ableiten.
Dennoch zahlen viele Arbeitgeber beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers eine Abfindung. Dahinter steckt die Überlegung, dass es bei einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht oft zu langen Kündigungsschutzprozessen kommt. Die dabei zugesprochene Summe kann zudem höher sein als die freiwillig bezahlte Abfindung.
Viele Unternehmen scheuen daher diese Risiken und bieten ihren Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag an. Dieser sieht eine entsprechende Abfindung vor, wenn der Mitarbeiter im Gegenzug auf sein Klagerecht verzichtet.
Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, wenn Sie Ihre Abfindung verhandeln wollen.
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1. Erst prüfen, dann unterschreiben!
Ein Aufhebungsvertrag muss gut bedacht werden. Keinesfalls sollte man ihn ohne gründliche Überprüfung und Beratung unterschreiben! Sonst kann es passieren, dass man als rechtsunkundiger Arbeitnehmer auf Ansprüche verzichtet, auf die man ein Anrecht hat. Daher gilt es, das unterbreitete Angebot immer kritisch zu prüfen und sich notfalls dafür Bedenkzeit zu erbeten.
Eine Abfindung verhandeln setzt Erfahrung, Durchsetzungsvermögen und Wissen voraus, das meist nur der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt mitbringt. Dies gilt besonders dann, wenn es um einen gerichtlichen Vergleich geht.
Zögern Sie daher nicht und setzen Sie auf fachkundige Unterstützung, wenn Sie Ihre Abfindung verhandeln wollen!
2. Abfindungshöhe nach gesetzlichen Vorgaben
Gesetzliche Vorgaben zur Höhe der Abfindung gibt es nur dann, wenn es um ein Angebot nach § 1a KSchG (Konsumentenschutzgesetz) geht. Dieses greift unter ganz bestimmten Bedingungen und zwar dann, wenn es sich explizit um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.
In diesem Fall enthält das Kündigungsschreiben einen Hinweis darauf, dass dringende betriebliche Erfordernisse die Kündigung notwendig machten und dass dem Arbeitnehmer eine Abfindung zusteht, wenn er auf den Klageweg verzichtet.
Trifft das zu, erhält er für jedes Jahr seiner Betriebszugehörigkeit einen halben Monatsverdienst. Bei über sechs Monaten wird jeweils auf ein Jahr aufgerundet. Als Monatsverdienst gelten die Geld- und Sachbezüge des Monats, in dem das Arbeitsverhältnis endet.
Diese Regelung wird auch dann oft herangezogen, wenn die Abfindungsfrage im Rahmen von Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht landet. Die Höhe kann aber in jedem Fall je nach Verhandlungsgeschick, Branche und anderen Faktoren stark variieren.
3. Abfindung verhandeln: Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache!
Wie hoch die Abfindung andernfalls ausfällt, hängt vom Geschick des Arbeitnehmers oder seiner Vertretung bei den taktisch geführten Abfindungsverhandlungen ab. Als professioneller Partner, der er durch seine Erfahrung mit der Denk- und Handlungsweise der Entscheider im Unternehmen vertraut ist, hilft Ihnen der Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie Ihre Abfindung verhandeln wollen.
Ausschlaggebend für die Höhe der Abfindung sind u.a.:
- die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt
- das Alter des Mitarbeiters
- seine familiäre Situation (Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder, etc.)
- die Chancen auf Zuerkennung einer Abfindung vor dem Arbeitsgericht
- seine Argumente und sein Auftreten in der Verhandlung
All diese Faktoren kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bestmöglich einschätzen. Er bietet Unterstützung bei den Verhandlungen und kann durch seinen professionellen Rat große finanzielle Vorteile erringen. Oft geht es um scheinbar nebensächliche Detailfragen, die sich ohne genaue Rechtskenntnis als nachteilig für den Arbeitnehmer entpuppen können.
Wollen auch Sie Ihre Abfindung verhandeln oder haben Sie noch Fragen? Benötigen Sie Unterstützung in Sachen Abfindung oder wünschen Sie eine professionelle Überprüfung Ihres Abfindungsvertrags? Wir sind gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns jetzt!
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