Als Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie (IT-Recht) verfüge ich in dieser Fachrichtung über besondere Kenntnisse.
Unsere Beratungsleistung betrifft die Bereiche Hard- und Software (Vergabe, Kauf, Gewährleistung usw.), den gesamten Bereich des e-commerce sei es als Verkäufer oder Käufer (z.B. Webshops, ebay, amazon) mit allen Belangen des Wettbewerbs-, Marken- und/oder Urheberrechts (Abmahnung und einstweilige Verfügungen). Unsere Dienstleistung umfasst weiter den gesamten Bereich des „www.“ (z.B. Domains usw.)
Auch in Fragen des Filesharing übernehmen wir Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung als Abgemahnter.