Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis sind mehr als ein kleines Ärgernis. Sie belasten jeden Arbeitnehmer erheblich und können den unternehmerischen Erfolg negativ beeinflussen. Von einem guten Betriebsklima hingegen profitieren beide Seiten. Um dieses aufrecht zu erhalten, achten Interessenvertretungen auf ein gutes Zusammenwirken von Beschäftigten und Führungsebene.
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Schwandorf bin ich Ihr routinierter Partner für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.
Unser aktueller Blog-Beitrag
Ihre Vorteile
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind mehr als bloß unangenehm, sie kosten Nerven, sind emotional belastend und binden Ressourcen. Oft müssen auch zwingende Fristen eingehalten werden.
Deshalb profitieren Sie in unserer Kanzlei von folgenden Vorteilen:
Benötigen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Schwandorf?
Rufen Sie uns an unter 09431 998 00 50 oder schreiben Sie eine Nachricht an
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Ein Blick in unsere Büroräume
Unsere Leistungen
Individualarbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierher gehören insbesondere das Zustandekommen, der Inhalt und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ich berate Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, prüfe laufende Arbeitsverhältnisse und vertrete Sie im Falle einer Auflösung des Anstellungsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Wichtige Themen im individuellen Arbeitsrecht sind ua.
- Lohn und Gehalt
- Urlaubsansprüche
- Arbeitszeiten
- Mutterschutz
- Jugendschutz
- betriebliche Altersversorgung
- Abmahnung
- allgemeinen Gleichberechtigung
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Wettbewerbsverbote
- Verschwiegenheitspflichten
Kollektivarbeitsrecht
Beim Kollektivarbeitsrecht steht nicht ein Arbeitnehmer als Einzelperson im rechtlichen Fokus. Hier wird das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite geregelt.
Ich berate im kollektiven Arbeitsrecht ua. hinsichtlich:
- Anhörungs- und Mitwirkungsrechten des Betriebsrats bei Entscheidungen des Arbeitgebers
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
- Gestaltung von Interessenausgleichsvereinbarungen, Sozialplänen und Tarifvereinbarungen
- Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Aufsichtsräten
Über Rechtsanwalt Kurt Mieschala
Seit 2014 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2009 Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Zur gleichen Zeit hat meine Aufgabe als Datenschutzbeauftragter (TÜV-SÜD Akademie) begonnen.
Als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Schwandorf habe ich mich im Jahr 2000 niedergelassen.
Ehrenamtlich tätig bin ich seit 1996 als Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwandorf und habe dort von 2002 bis 2008 das Ehrenamt als 2. Bürgermeister wahrgenommen.
Unser Einzugsgebiet
Sie finden uns in der Friedrich-Ebert-Straße 57 in 92421 Schwandorf.
Unser Büro befindet sich dort im Commerzbankgebäude an der Adenauer-Brücke im 3. Stock.
Wir betreuen regelmäßig Mandanten in den Arbeitsgerichtsbezirken Weiden in der Oberpfalz und Regensburg sowie den Landgerichtsbezirken Amberg, Regensburg und Weiden.
Wir vertreten Sie gerichtlich im gesamten süddeutschen Raum, durch Korrespondenzanwälte auch im gesamten Bundesgebiet.
Wir hoffen, Ihnen weiterhelfen zu können – Rufen Sie an oder kommen Sie vorbei!
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