Der Abwicklungsvertrag – 3 Fakten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Abwicklungsvertrag ist eine einvernehmliche sowie ergänzende Regelung im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Alternative Bezeichnungen für Abwicklung sind Durchführung, Erledigung oder Vollzug.
Das Arbeitsverhältnis selbst wird mit dem Abwicklungsvertrag nicht aufgelöst; vielmehr werden die sich aus der Auflösung ergebenden Folgen und Konsequenzen einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Das geschieht in vielen Fällen ohne Groll und Ärger; wenn denn die Entscheidung endgültig ist, dass beide Seiten zukünftig getrennte Wege gehen.
Rechtlich gesehen ist der Abwicklungsvertrag eine zweiseitige Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als den beiden Beteiligten. Vereinbart werden im gegenseitigen Einvernehmen die Folgen und Konsequenzen der einseitig ausgesprochenen Kündigung, in den meisten Fällen durch den Arbeitgeber.
Doch auch in anderen Situationen kann ein Abwicklungsvertrag abgeschlossen beziehungsweise notwendig werden. Ein Beispiel dafür ist das befristete Arbeitsverhältnis. Es läuft automatisch aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dennoch ist es notwendig, die Begleitumstände des auslaufenden Arbeitsverhältnisses in einem zusätzlichen Abwicklungsvertrag festzuhalten.
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