Arbeitgeber zahlt Lohn nicht – was nun?

Sie gehen Tag fĂ¼r Tag zur Arbeit, sind immer pĂ¼nktlich, halten sich an die Regeln und geben Ihr Bestes.
Doch plötzlich bekommen Sie kein Gehalt mehr. Das ist ein Schock, denn Sie mĂ¼ssen Ihren privaten Zahlungsverpflichtungen nachkommen. In dieser Situation sollten Sie nicht ausharren, sondern in die Aktivität gehen.
Was Sie tun können, und wie Sie am besten vorgehen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nicht mehr zahlt – informieren Sie sich hier!
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Arbeitgeber zahlt Lohn nicht – das können Sie tun

Die Lohnzahlung ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers, die sich aus dem zwischen ihm und dem Arbeitnehmer geschlossenen Arbeitsvertrag ergibt.
Umgekehrt besteht die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers in der Erbringung der Arbeitsleistung.
Der Arbeitgeber ist auĂŸerdem verpflichtet, das Gehalt rechtzeitig zu zahlen. Kommt der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, haben Sie als Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren:
  • In einem ersten Schritt prĂ¼fen Sie den Sachverhalt.
  • Sie können Ihren Arbeitgeber schriftlich oder mĂ¼ndlich auffordern, die Zahlung bis zu einer bestimmten Frist vorzunehmen.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Arbeitsleistung infolge der fehlenden Lohnzahlung zu verweigern.
  • Sie können fĂ¼r den ausstehenden Lohn Schadenersatz verlangen und Zinsen erheben.
  • Um sich finanziell abzusichern, können Sie bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragen.
  • FĂ¼hren die genannten MaĂŸnahmen nicht zu dem gewĂ¼nschten Erfolg, können Sie Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
  • Sie können Ihren Arbeitgeber abmahnen.
  • In letzter Konsequenz können Sie das Arbeitsverhältnis fristlos kĂ¼ndigen und Verdienstausfall sowie eine Abfindung verlangen.
Und das bedeuten die MaĂŸnahmen konkret:

1. Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Sachverhalt prĂ¼fen

Bevor sie aktiv werden, sollten Sie mögliche Ausschlussfristen prĂ¼fen. Es ist möglich, dass Sie als Arbeitnehmer bestimmte Fristen einhalten mĂ¼ssen, damit Sie Ihren Lohn- und Gehaltsanspruch nicht verlieren.
Diese Fristen werden regelmĂ¤ĂŸig im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag benannt, der auf Ihren Arbeitsvertrag Anwendung findet.
Ausschlussfrist bedeutet, dass Sie einen Lohnanspruch innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen können, die regelmĂ¤ĂŸig zwischen drei und sechs Monaten beträgt. Versäumen Sie die Ausschlussfrist, ist Ihr Lohn verloren.

2. Schriftliche oder mĂ¼ndliche Zahlungsaufforderung

Entweder suchen Sie mit Ihrem Arbeitgeber das persönliche Gespräch, in dem Sie Ihn zur Zahlung auffordern, was Sie jedoch auch schriftlich tun können.
Wichtig ist, dass Sie Ihrem Arbeitgeber eine Zahlungsfrist setzen, innerhalb der er den ausstehenden Lohn zahlen muss. An dieser Stelle ist es sinnvoll, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass Sie bei Nichteinhalten der Frist einen Rechtsanwalt einschalten und Klage erheben werden.

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Kurt Mieschala
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3. Verweigerung der Arbeitsleistung

Infolge des ausstehenden Gehalts können Sie die Arbeitsleistung verweigern. Rechtlich gesehen machen Sie vom sogenannten ZurĂ¼ckbehaltungsrecht Gebrauch.
Sie verweigern Ihre Arbeitsleistung, weil Ihr Arbeitgeber seiner Lohnzahlungspflicht nicht nachkommt. Bevor Sie zu dieser MaĂŸnahme greifen, sollten Sie die Leistungsverweigerung Ihrem Arbeitgeber gegenĂ¼ber androhen.
Allerdings ist das mit einem gewissen Risiko behaftet, da es Sachverhalte gibt, die eine Leistungsverweigerung grundsätzlich ausschlieĂŸen.
Dazu gehört beispielsweise, dass die Verzögerung der Lohnzahlung von kurzer Dauer ist, oder wenn Ihrem Arbeitgeber dadurch ein unverhältnismĂ¤ĂŸig groĂŸer Schaden entsteht.

4. Zinsen und Schadenersatz verlangen

Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Gehalt, befindet er sich mit dieser Zahlung in Verzug. Sie sind deshalb berechtigt, Zinsen fĂ¼r den ausstehenden Lohn zu verlangen.
Dabei handelt es sich um sogenannte Verzugszinsen, wobei fĂ¼r die Berechnung das Bruttogehalt zugrunde gelegt wird. AuĂŸerdem ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet.
Das ist der Schaden, der Ihnen entstanden aufgrund der fehlenden Gehaltszahlung entstanden ist.

5. Arbeitslosengeld beantragen

Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber kein Gehalt, haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht.
Dabei handelt es sich um Arbeitslosengeld im Rahmen der Gleichwohlgewährung, das dazu dient, möglichst schnell einen finanziellen Engpass auszugleichen.
Ihre Forderung auf Zahlung des Gehalts gegenĂ¼ber Ihrem Arbeitgeber bleibt trotz der Zahlung von Arbeitslosengeld auch weiterhin bestehen. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt geht jedoch auf die Bundesagentur fĂ¼r Arbeit in der Höhe Ă¼ber, in der das Arbeitslosengeld gezahlt wurde.

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6. Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Klageerhebung

Bleiben alle bislang ergriffenen MaĂŸnahmen erfolglos, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Lohn beim zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen.
Fällt das Urteil zu Ihren Gunsten aus, haben Sie nach § 704 ZPO (Zivilprozessordnung) einen Vollstreckungstitel.
Er berechtigt Sie dazu, ZwangsvollstreckungsmaĂŸnahmen gegen Ihren Arbeitgeber einzuleiten und beispielsweise einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen, das Konto Ihres Arbeitgebers zu pfänden.

7. Arbeitgeber abmahnen

Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, den Arbeitgeber abzumahnen.
Sinnvoll ist eine Abmahnung dann, wenn Sie beabsichtigen, das Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden, weil Sie beispielsweise eine andere Stelle in Aussicht haben.
Zahlt Ihr Arbeitgeber trotz Abmahnung weiterhin nicht, können Sie das Arbeitsverhältnis regelmĂ¤ĂŸig fristlos kĂ¼ndigen.

8. Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Fristlose KĂ¼ndigung

Die fristlose KĂ¼ndigung bedeutet das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Das ist eine einschneidende MaĂŸnahme, die gut Ă¼berlegt sein will. Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt auch weiterhin nicht, können Sie das Arbeitsverhältnis fristlos kĂ¼ndigen.
Grundsätzlich mĂ¼ssen Sie Ihren Arbeitgeber vorher abmahnen.
Voraussetzung ist auch, dass der Arbeitgeber mit der Zahlung des Arbeitsentgelts erheblich in Verzug geraten ist. Trotz der fristlosen KĂ¼ndigung haben Sie weiterhin Anspruch auf Schadenersatz.
Er umfasst den Ersatz der entgangenen Lohnzahlung bis zum Ablauf der ordentlichen KĂ¼ndigungsfrist. Mit Verhandlungsgeschick erhalten Sie auch eine Abfindung als Entschädigung fĂ¼r den Arbeitsplatzverlust.
Es sind zahlreiche MaĂŸnahmen, die Ihnen zur VerfĂ¼gung stehen, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt.
Da fällt es nicht leicht, die richtige MaĂŸnahme zu ergreifen.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen, der Ă¼ber die erforderliche Rechtssicherheit und das nötige Verhandlungsgeschick verfĂ¼gt, damit der Rechtsstreit zu Ihren Gunsten ausfällt.
Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können!
Kurt Mieschala - Lächelnder Mann mit blauem Anzug und orangefarbener Krawatte vor grĂ¼nem Hintergrund.

Ăœber den Autor

Kurt Mieschala ist seit dem Jahr 2000 als selbstständiger Rechtsanwalt in Schwandorf tätig. Er ist Fachanwalt fĂ¼r Arbeitsrecht sowie Fachanwalt fĂ¼r IT-Recht und verfĂ¼gt Ă¼ber umfangreiche Erfahrung in der rechtlichen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.
Als zertifizierter Datenschutzauditor (DSA–TĂœV) und Datenschutzbeauftragter (TĂœV SĂœD Akademie) berät er zudem umfassend zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Unternehmen, Arbeitnehmer und Verantwortliche in der IT-Branche vertrauen auf seine rechtssichere und praxisorientierte Beratung, wenn es um Arbeitsrecht, Datenschutz oder IT-Recht geht.
Bildquellennachweis: © Andriy Popov | Panthermedia
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