Die fristlose KĂ¼ndigung bedeutet das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Das ist eine einschneidende MaĂŸnahme, die gut Ă¼berlegt sein will. Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt auch weiterhin nicht, können Sie das Arbeitsverhältnis fristlos kĂ¼ndigen.
Grundsätzlich mĂ¼ssen Sie Ihren Arbeitgeber vorher abmahnen.
Voraussetzung ist auch, dass der Arbeitgeber mit der Zahlung des Arbeitsentgelts erheblich in Verzug geraten ist. Trotz der fristlosen KĂ¼ndigung haben Sie weiterhin Anspruch auf Schadenersatz.
Er umfasst den Ersatz der entgangenen Lohnzahlung bis zum Ablauf der ordentlichen KĂ¼ndigungsfrist. Mit Verhandlungsgeschick erhalten Sie auch eine Abfindung als Entschädigung fĂ¼r den Arbeitsplatzverlust.
Es sind zahlreiche MaĂŸnahmen, die Ihnen zur VerfĂ¼gung stehen, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt.
Da fällt es nicht leicht, die richtige MaĂŸnahme zu ergreifen.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen, der Ă¼ber die erforderliche Rechtssicherheit und das nötige Verhandlungsgeschick verfĂ¼gt, damit der Rechtsstreit zu Ihren Gunsten ausfällt.
Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können!