Sie gehen Tag für Tag zur Arbeit, sind immer pünktlich, halten sich an die Regeln und geben Ihr Bestes.

Doch plötzlich bekommen Sie kein Gehalt mehr. Das ist ein Schock, denn Sie müssen Ihren privaten Zahlungsverpflichtungen nachkommen. In dieser Situation sollten Sie nicht ausharren, sondern in die Aktivität gehen.

Was Sie tun können, und wie Sie am besten vorgehen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nicht mehr zahlt – informieren Sie sich hier!

Kein Gehalt

Zahlt Ihr Arbeitgeber Lohn nicht? Bitte melden Sie sich gleich bei uns. Rufen Sie uns an unter 09431 – 998 00 50.

Inhalte der Seite

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht – das können Sie tun

Die Lohnzahlung ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers, die sich aus dem zwischen ihm und dem Arbeitnehmer geschlossenen Arbeitsvertrag ergibt.

Umgekehrt besteht die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers in der Erbringung der Arbeitsleistung.

Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, das Gehalt rechtzeitig zu zahlen. Kommt der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, haben Sie als Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren:

  • In einem ersten Schritt prüfen Sie den Sachverhalt.
  • Sie können Ihren Arbeitgeber schriftlich oder mündlich auffordern, die Zahlung bis zu einer bestimmten Frist vorzunehmen.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Arbeitsleistung infolge der fehlenden Lohnzahlung zu verweigern.
  • Sie können für den ausstehenden Lohn Schadenersatz verlangen und Zinsen erheben.
  • Um sich finanziell abzusichern, können Sie bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragen.
  • Führen die genannten Maßnahmen nicht zu dem gewünschten Erfolg, können Sie Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
  • Sie können Ihren Arbeitgeber abmahnen.
  • In letzter Konsequenz können Sie das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen und Verdienstausfall sowie eine Abfindung verlangen.

Und das bedeuten die Maßnahmen konkret:

1. Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Sachverhalt prüfen

Bevor sie aktiv werden, sollten Sie mögliche Ausschlussfristen prüfen. Es ist möglich, dass Sie als Arbeitnehmer bestimmte Fristen einhalten müssen, damit Sie Ihren Lohn- und Gehaltsanspruch nicht verlieren.

Diese Fristen werden regelmäßig im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag benannt, der auf Ihren Arbeitsvertrag Anwendung findet.

Ausschlussfrist bedeutet, dass Sie einen Lohnanspruch innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen können, die regelmäßig zwischen drei und sechs Monaten beträgt. Versäumen Sie die Ausschlussfrist, ist Ihr Lohn verloren.

2. Schriftliche oder mündliche Zahlungsaufforderung

Entweder suchen Sie mit Ihrem Arbeitgeber das persönliche Gespräch, in dem Sie Ihn zur Zahlung auffordern, was Sie jedoch auch schriftlich tun können.

Wichtig ist, dass Sie Ihrem Arbeitgeber eine Zahlungsfrist setzen, innerhalb der er den ausstehenden Lohn zahlen muss. An dieser Stelle ist es sinnvoll, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass Sie bei Nichteinhalten der Frist einen Rechtsanwalt einschalten und Klage erheben werden.

3. Verweigerung der Arbeitsleistung

Infolge des ausstehenden Gehalts können Sie die Arbeitsleistung verweigern. Rechtlich gesehen machen Sie vom sogenannten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.

Sie verweigern Ihre Arbeitsleistung, weil Ihr Arbeitgeber seiner Lohnzahlungspflicht nicht nachkommt. Bevor Sie zu dieser Maßnahme greifen, sollten Sie die Leistungsverweigerung Ihrem Arbeitgeber gegenüber androhen.

Allerdings ist das mit einem gewissen Risiko behaftet, da es Sachverhalte gibt, die eine Leistungsverweigerung grundsätzlich ausschließen.

Dazu gehört beispielsweise, dass die Verzögerung der Lohnzahlung von kurzer Dauer ist, oder wenn Ihrem Arbeitgeber dadurch ein unverhältnismäßig großer Schaden entsteht.

4. Zinsen und Schadenersatz verlangen

Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Gehalt, befindet er sich mit dieser Zahlung in Verzug. Sie sind deshalb berechtigt, Zinsen für den ausstehenden Lohn zu verlangen.

Dabei handelt es sich um sogenannte Verzugszinsen, wobei für die Berechnung das Bruttogehalt zugrunde gelegt wird. Außerdem ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet.

Das ist der Schaden, der Ihnen entstanden aufgrund der fehlenden Gehaltszahlung entstanden ist.

5. Arbeitslosengeld beantragen

Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber kein Gehalt, haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht.

Dabei handelt es sich um Arbeitslosengeld im Rahmen der Gleichwohlgewährung, das dazu dient, möglichst schnell einen finanziellen Engpass auszugleichen.

Ihre Forderung auf Zahlung des Gehalts gegenüber Ihrem Arbeitgeber bleibt trotz der Zahlung von Arbeitslosengeld auch weiterhin bestehen. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt geht jedoch auf die Bundesagentur für Arbeit in der Höhe über, in der das Arbeitslosengeld gezahlt wurde.

6. Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Klageerhebung

Bleiben alle bislang ergriffenen Maßnahmen erfolglos, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Lohn beim zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen.

Fällt das Urteil zu Ihren Gunsten aus, haben Sie nach § 704 ZPO (Zivilprozessordnung) einen Vollstreckungstitel.

Er berechtigt Sie dazu, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Ihren Arbeitgeber einzuleiten und beispielsweise einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen, das Konto Ihres Arbeitgebers zu pfänden.

7. Arbeitgeber abmahnen

Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, den Arbeitgeber abzumahnen.

Sinnvoll ist eine Abmahnung dann, wenn Sie beabsichtigen, das Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden, weil Sie beispielsweise eine andere Stelle in Aussicht haben.

Zahlt Ihr Arbeitgeber trotz Abmahnung weiterhin nicht, können Sie das Arbeitsverhältnis regelmäßig fristlos kündigen.

8. Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung bedeutet das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Das ist eine einschneidende Maßnahme, die gut überlegt sein will. Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt auch weiterhin nicht, können Sie das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen.

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber vorher abmahnen.

Voraussetzung ist auch, dass der Arbeitgeber mit der Zahlung des Arbeitsentgelts erheblich in Verzug geraten ist. Trotz der fristlosen Kündigung haben Sie weiterhin Anspruch auf Schadenersatz.

Er umfasst den Ersatz der entgangenen Lohnzahlung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Mit Verhandlungsgeschick erhalten Sie auch eine Abfindung als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust.

Es sind zahlreiche Maßnahmen, die Ihnen zur Verfügung stehen, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt.

Da fällt es nicht leicht, die richtige Maßnahme zu ergreifen.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen, der über die erforderliche Rechtssicherheit und das nötige Verhandlungsgeschick verfügt, damit der Rechtsstreit zu Ihren Gunsten ausfällt.

Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können!

Jetzt kontaktieren

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch?

Rufen Sie uns an unter 09431 998 00 50 oder schreiben Sie eine Nachricht an mieschala@rechtsanwalt-mieschala.de.

Jetzt kontaktieren

Bildquellennachweis: Andriy Popov | Panthermedia