Grundlage eines jeden Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die vereinbarte Leistungserbringung des Arbeitnehmers.

Arbeitszeitbetrug Uhr

Wird auch Ihnen ein Arbeitszeitbetrug vorgeworfen? Rufen Sie uns an unter 09431 998 00 50 oder schreiben Sie eine Nachricht an mieschala@rechtsanwalt-mieschala.de.

Unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung wegen des Arbeitsvertrages oder eines Tarifvertrages zu einer bestimmten Zeit zu erbringen ist, kann ein Arbeitszeitbetrug auch dann vorliegen, wenn keine konkreten Arbeitszeiten vereinbart worden sind.

Ein Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Falschangaben bei der Zeiterfassung der Arbeitsleistung gemacht werden. Im Regelfall gibt der Arbeitnehmer einen längeren Zeitraum an, als er tatsächlich gearbeitet hat.

Ob die Falschangaben über ein elektronisches System, schriftlich oder mündlich gemacht werden, ist unerheblich.

1. Beispiele des Arbeitszeitbetrugs

Ein Arbeitszeitbetrug kann unabhängig davon vorliegen, ob die Arbeitszeiten elektronisch erfasst werden oder nicht. Für die elektronische Arbeitszeiterfassung wird in vielen Unternehmen ein Chipkartensystem verwendet. Der Arbeitnehmer verwendet hierbei die Chipkarte, um den Beginn seiner Anwesenheit und das Verlassen der Arbeitsstätte zu dokumentieren.

Entfernt sich der Arbeitnehmer von der Arbeitsstätte, ohne das Verlassen entsprechend zu dokumentieren, stellt diese Handlung einen Arbeitszeitbetrug dar. Dasselbe gilt jedoch auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Anwesenheit durch einen Stundenzettel nachzuweisen hat und hier bewusst unzutreffende Angaben macht.

Ein Arbeitszeitbetrug liegt auch dann vor, wenn mündlich mehr Stunden angegeben werden als tatsächlich gearbeitet wurde.

2. Arbeitszeitbetrug aus der Sicht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Aus der Sicht eines Arbeitgebers stellt der Arbeitszeitbetrug ein erhebliches finanzielles und betriebswirtschaftliches Risiko dar. Arbeitgeber bzw. Unternehmer kalkulieren immer, ob die beschäftigten Arbeitnehmer ausreichen, um die angebotenen Leistungen am Markt zeitnah erbringen zu können.

Werden die Leistungen des Arbeitnehmers nicht vereinbarungsgemäß erbracht, besteht das Risiko, gegenüber den Auftraggebern in Verzug zu geraten.

Aus der Sicht von Arbeitnehmern können viele vermeintliche Gründe dafürsprechen, einen Arbeitszeitbetrug zu begehen. Möglicherweise fühlen sie sich ungerecht behandelt oder denken, dass die eigene Leistung nicht hinreichend vergütet wird.

In solchen Fällen ist es stets besser, die Probleme offen anzusprechen und sich nicht dem Risiko auszusetzen, wegen Arbeitszeitbetruges entlassen und von einem Strafgericht bestraft zu werden.

3. Folgen von Arbeitszeitbetrug für Arbeitgeber

Wenn Sie Arbeitgeber sind, stellt der vom Arbeitnehmer begangene Arbeitszeitbetrug das o. g. finanzielle Risiko dar. Arbeitszeitbetrug ist jedoch auch in der Form denkbar, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenüber den Finanzbehörden bewusst eine geringere Arbeitszeit angeben, um weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.

In diesem Fall begehen Sie u. a. den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern kann Sie im schlimmsten Fall auch eine Freiheitsentziehung erwarten. In extremen Fällen kann außerdem die Gewerbeuntersagung durch die zuständige Aufsichtsbehörde drohen.

4. Folgen von Arbeitszeitbetrug für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer müssen Sie sich der Risiken des Arbeitszeitbetruges bewusst sein. Aufgedeckt, wird er regelmäßig einen Grund für eine Abmahnung darstellen. In gravierenden Fällen müssen Sie damit rechnen, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, Sie außerordentlich und fristlos zu kündigen.

Benötigen Sie weitere Informationen zum Thema Arbeitszeitbetrug?

Benötigen Sie weitere Informationen zum Thema Arbeitszeitbetrug? Rufen Sie uns an unter 09431 998 00 50 oder schreiben Sie eine Nachricht an mieschala@rechtsanwalt-mieschala.de.

Neben den vorbezeichneten arbeitsrechtlichen Konsequenzen begehen Sie daneben auch den Straftatbestand des Betruges gem. § 263 StGB.

Erlangen die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis von dem strafbaren Verhalten, haben Sie im Regelfall mit einer Geldstrafe und im Ausnahmefall sogar mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen.

5. Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe

Gerade in diesem Rechtsgebiet ist eine vertiefte Kenntnis der zahlreich vorhandenen arbeitsgerichtlichen Urteile hilfreich.

Unter Bezugnahme auf ein derartiges Urteil kann in vielen Fällen der Rechtsspruch zu Ihren Gunsten erreicht werden.

Konsultieren Sie einen versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Als Arbeitgeber ergibt die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe beispielsweise Sinn, wenn Sie von einer Pflichtverletzung Ihres Arbeitnehmers ausgehen und eine Kündigung anstreben. Die Beweislast vor Gericht liegt in diesem Fall bei Ihnen und es geschieht nicht selten, dass eine Kündigung an Verfahrensfehlern scheitert. Bereiten Sie eine Kündigung deshalb mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vor.

Als Arbeitnehmer kann Ihnen ein Anwalt dabei helfen, die arbeitsrechtlichen Konsequenzen abzumildern. Ein Arbeitgeber ist beispielsweise nicht in jedem Fall von Arbeitszeitbetrug berechtigt, sofort eine außerordentliche und fristlose Kündigung auszusprechen. Insoweit kann etwa die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erreicht werden.

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