Eine Schwangerschaft ist meist ein Grund zur Freude. Auch arbeitsrechtlich sind werdende Mütter in Deutschland gut und umfassend geschützt. Wenn während der Schwangerschaft nur ein befristeter Arbeitsvertrag existiert, entstehen daraus allerdings neue Fragen.
Kann der befristete Arbeitsvertrag in dieser Zeit gekündigt werden? Ist eine Verlängerung durch die Schwangerschaft ausgeschlossen? Was passiert, wenn der Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft oder der Mutterschutzfrist ausgelaufen ist?
Inhalte dieser Seite
1. Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
2. Befristeter Arbeitsvertrag und Schwangerschaft
3. Auslaufen und Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages in der Schwangerzeit
4. Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft?
Befristete Verträge in der Schwangerschaft – oft ist anwaltliche Hilfe nötig
1. Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?
Arbeitsverträge können in Deutschland befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Der Gesetzgeber unterscheidet befristete Arbeitsverträge aus sachlichen Gründen oder ohne sachlichen Grund.
Typische Beispiele für einen befristeten Arbeitsvertrag aus sachlichen Gründen sind beispielsweise Schwangerschaftsvertretungen oder Anstellungen, die für die Dauer eines Projekts erfolgen.
Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund werden häufig abgeschlossen, um über die gesetzliche Probezeit hinaus zu prüfen, ob neue Mitarbeiter zum Unternehmen passen.
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit dem vertraglich vereinbarten Datum oder dem Ende des Ereignisses (z. B. dem Abschluss eines Projektes), für dessen Zeitdauer er abgeschlossen wurde, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag nicht vorgesehen. Ausnahmen werden durch individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder durch Tarifverträge geregelt.
Beispielsweise sieht der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) vor, dass auch befristete Arbeitsverträge mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen vor dem regulären Vertragsende gekündigt werden können.
Das Recht zur außerordentlichen, in der Regel fristlosen, Kündigung besitzen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer, wenn einer der beiden Seiten die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses aus wichtigem Grund nicht zugemutet werden kann.
Auch Arbeitnehmer mit einem befristeten Vertrag haben das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, wenn sie länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind und eine Kündigung erfolgt ist.
Befristete Arbeitsverträge können innerhalb bestimmter gesetzlich vorgeschriebener Grenzen mehrmals verlängert werden. Wenn die gesetzlich geregelten Voraussetzungen für eine Befristung nicht mehr vorliegen, kann durch den Arbeitnehmer unter Umständen eine unbefristete Anstellung gefordert werden.
2. Befristeter Arbeitsvertrag und Schwangerschaft
Für schwangere Arbeitnehmerinnen mit einem befristeten Vertrag gelten alle arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, die durch das Mutterschutzgesetz für die Zeit der Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach der Geburt des Kindes vorgesehen wird.
Für Tätigkeiten, die häufiges Bücken und Strecken erfordern sowie für Fließband- und Akkordarbeit gilt in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Auch Mehrarbeit ist in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Außerdem muss der Arbeitgeber für ausreichende Erholungspausen sorgen.
In den letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin besteht ein Beschäftigungsverbot, falls die Frau nicht ausdrücklich eine Weiterarbeit wünscht, was von ihr jedoch jederzeit widerrufen werden kann. Nach der Geburt gilt für acht Wochen ein absolutes Beschäftigungsverbot.
3. Auslaufen und Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft
Im Hinblick auf die Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft ist zwischen dem vertraglich vereinbarten Vertragsende und einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu unterscheiden.
Das Auslaufen des Vertrages wird durch eine Schwangerschaft nicht beeinflusst oder verhindert. Wenn die Vertragsbeendigung vor oder in die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes fällt, erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen das Mutterschaftsgeld innerhalb der dafür vorgesehenen Zeiträume (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) von ihrer Krankenkasse.
Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist während der gesamten Schwangerschaft und innerhalb von vier Monaten nach der Geburt jedoch auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag nicht möglich, da Arbeitnehmerinnen während dieser Zeit ein besonderes Kündigungsschutzrecht genießen.
Ausnahmen von diesem erweiterten Kündigungsschutz sind bei Betriebsstillegungen, Insolvenzen sowie groben Pflichtverletzungen der Arbeitnehmerin möglich. Sie erfordern jedoch die Zustimmung der zuständigen Behörde.
Voraussetzung dafür, dass der erweiterte Kündigungsschutz auch bei befristeten Arbeitsverträgen greift, ist natürlich, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis hat.
Falls Sie Ihren Arbeitgeber bisher nicht über Ihre Schwangerschaft informiert haben, können Sie Ihr Recht auf erweiterten Kündigungsschutz auch nachträglich innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens geltend machen.
4. Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft
Die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft ist selbstverständlich möglich, sofern der Arbeitgeber dazu bereit ist und die gesetzlichen Grundlagen dafür gegeben sind.
Schwangere Arbeitnehmerinnen sollten ihrem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem Auslaufen des Vertrages signalisieren, dass sie an einer Weiterbeschäftigung interessiert sind.
Wenn eine Verlängerung oder Entfristung des Vertrages nicht erfolgen kann, müssen Sie sich ebenfalls bereits drei Monate vor der Beendigung des Vertrages bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden, um eine Kürzung des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.
Wichtig: Wenn andere Kolleginnen und Kollegen mit befristeten Verträgen eine Vertragsverlängerung erhalten, der Vertrag einer schwangeren Mitarbeiterin jedoch nicht verlängert wird, liegt die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwangerschaft nahe. Möglicherweise ist aus diesem Grund eine Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz) möglich.
Befristete Arbeitsverträge in der Schwangerschaft – oft ist anwaltliche Hilfe nötig
Anwaltliche Unterstützung wegen eines befristeten Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft ist oft für Arbeitnehmerinnen, aber auch für Arbeitgeber nötig. Arbeitnehmerinnen kann ein versierter Anwalt bei der Verlängerung oder der Entfristung ihres Arbeitsverhältnisses unterstützen.
Dringend geboten ist anwaltliche Hilfe, wenn der Arbeitgeber während der Schwangerschaft die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages ausgesprochen hat. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie in einem solchen Fall lediglich drei Wochen Zeit.
Arbeitgeber benötigen möglicherweise eine rechtliche Beratung für das rechtssichere Auslaufen eines befristeten Vertrages bei Schwangerschaft oder bei einer geplanten Kündigung.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Schwandorf hat sich unter anderem auf arbeitsrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Bei Rechtsstreitigkeiten um einen befristeten Vertrag während der Schwangerschaft stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch?
Rufen Sie uns an unter 09431 998 00 50 oder schreiben Sie eine Nachricht an mieschala@rechtsanwalt-mieschala.de.
Bildquellennachweis: © focusandblur / panthermedia.net