Im Hinblick auf die Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft ist zwischen dem vertraglich vereinbarten Vertragsende und einer KĂ¼ndigung durch den Arbeitgeber zu unterscheiden.
Das Auslaufen des Vertrages wird durch eine Schwangerschaft nicht beeinflusst oder verhindert. Wenn die Vertragsbeendigung vor oder in die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes fällt, erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen das Mutterschaftsgeld innerhalb der dafĂ¼r vorgesehenen Zeiträume (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) von ihrer Krankenkasse.
Eine ordentliche oder auĂŸerordentliche KĂ¼ndigung durch den Arbeitgeber ist während der gesamten Schwangerschaft und innerhalb von vier Monaten nach der Geburt jedoch auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag nicht möglich, da Arbeitnehmerinnen während dieser Zeit ein besonderes KĂ¼ndigungsschutzrecht genieĂŸen.
Ausnahmen von diesem erweiterten KĂ¼ndigungsschutz sind bei Betriebsstillegungen, Insolvenzen sowie groben Pflichtverletzungen der Arbeitnehmerin möglich. Sie erfordern jedoch die Zustimmung der zuständigen Behörde.
Voraussetzung dafĂ¼r, dass der erweiterte KĂ¼ndigungsschutz auch bei befristeten Arbeitsverträgen greift, ist natĂ¼rlich, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis hat.
Falls Sie Ihren Arbeitgeber bisher nicht Ă¼ber Ihre Schwangerschaft informiert haben, können Sie Ihr Recht auf erweiterten KĂ¼ndigungsschutz auch nachträglich innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des KĂ¼ndigungsschreibens geltend machen.