Jahresvertrag kündigen: 3 Antworten auf Ihre Fragen
Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einen Jahresvertrag kündigen wollen, sehen Sie sich sehr wahrscheinlich mit einem Problem konfrontiert. Denn, die Kündigung von einem befristeten Arbeitsvertrag, vor dem vertraglich vereinbarten Ablauf, ist in der Regel ausgeschlossen.
Enthält ein Arbeitsvertrag keine Regelungen über eine etwaige Befristung, ist er regelmäßig auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Gesetzgeber hat mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Möglichkeit geschaffen, Arbeitsverträge auf eine bestimmte Zeit abzuschließen. Dazu zählen auch Jahresverträge.
Arbeitgeber sollten hiermit dazu motiviert werden, auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, Arbeitnehmer einzustellen, ohne das Risiko einer etwaigen Unkündbarkeit einzugehen.
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Daher ist es geboten, sich sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer vor dem Vertragsschluss über die Rechtsfolgen des jeweiligen Arbeitsvertrages zu informieren.
Unabhängig davon, in welcher Rolle Sie sich befinden, erhalten Sie in diesem Artikel erste Informationen über die Möglichkeiten, die Sie haben, wenn Sie einen Jahresvertrag kündigen wollen.
Insgesamt gibt es so viele Beispiele, die den Rahmen dieses Artikels sprengen würden. In jedem Fall kann Ihnen eine fachkundige, anwaltliche Beratung Ärger und Kosten ersparen. Ebenso kann im Zweifelsfall ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden, der beide Seiten zufrieden stellt.
Das erwartet Sie: