Als Arbeitgeber müssen Sie zunächst die Entscheidung treffen, ob Sie einen Arbeitnehmer unbefristet oder befristet anstellen möchten. Gerade unbefristete Beschäftigungsverhältnisse erlauben eine längere Unternehmensplanung und bieten damit auch Wettbewerbsvorteile gegenüber einigen Konkurrenten.
Außerdem fühlen sich befristet beschäftige Arbeitnehmer mit einem Jahresvertrag nicht so sehr mit dem Betrieb verbunden, was sich nachteilig auf die Effizienz auswirken kann.
Auf der anderen Seite bieten befristete Arbeitsverträge den Vorteil, sich nicht der Risiken des Kündigungsschutzes aussetzen zu müssen. Beachten Sie jedoch, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses einen Grund erfordert und die Befristung regelmäßig auf maximal zwei Jahre begrenzt ist.
Auch als Arbeitnehmer muss ein befristeter Arbeitsvertrag nicht zwangsläufig schlechter sein als eine unbefristete Beschäftigung. Möglicherweise möchten Sie nur eine gewisse Zeit in einem Unternehmen arbeiten und dann etwas Anderes kennenlernen.
Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag möchten, sollten Sie die Zeit des Jahresvertrags nutzen, um Ihren Arbeitgeber vollständig von Ihnen zu überzeugen.