Jugendschutzgesetz Arbeitszeiten: 5 Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Zum Thema Jugendschutzgesetz und Arbeitszeiten eröffnen sich einige Fragen für Arbeitgeber und Angestellte.
Bei berufstätigen Erwachsenen im Angestelltenverhältnis regelt das Arbeitszeitgesetz die erlaubten Arbeitsstunden bzw. -zeiten. Die diesbezüglich festgelegten Grenzen dürfen lediglich in explizit definierten Ausnahmefällen überschritten werden.
Für Jugendliche respektive Heranwachsende, die einen Ferienjob ausüben, ein Praktikum absolvieren oder eine Ausbildung machen, gelten hier andere gesetzliche Regelungen. Diese sind im Arbeitszeiten Jugendschutzgesetz respektive im Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz: JarbSchG) definiert.
In diesem Beitrag erfahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer alles, worauf Sie in Bezug auf Jugendschutzgesetz und Arbeitszeiten achten müssen.
Haben Sie weitere Fragen zu den Arbeitszeiten laut Jugendschutzgesetz?
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