Die Kündigungsschutzklage – Ablauf, Fristen und Voraussetzungen
Die Kündigungsschutzklage stellt ein wirksames Instrumentarium dar, um eine ungerechtfertigt erfolgte Kündigung rechtlich anzufechten. Im deutschen Arbeitsrecht wird der im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gesetzlich verankerte Schutz vor Kündigung durch eine Klage auf Kündigungsschutz rechtswirksam durchgesetzt.
Für die Einbringung der Kündigungsschutzklage ist eine Frist von drei Wochen, gerechnet ab dem Zugang der Kündigung, einzuhalten. Andernfalls erlangt die Kündigung gemäß § 4, § 7 KSchG Rechtskraft.
Lesen Sie in diesem Beitrag, was dabei zu beachten ist.
Möchten Sie eine Kündigung mittels einer Kündigungsschutzklage anfechten?
Melden Sie sich gerne bei uns unter: 09431 998 00 50
Das erwartet Sie: