Probezeit und Schwangerschaft – Das ist bei einer Kündigung zu beachten
Für schwangere Arbeitnehmerinnen sieht das Kündigungsschutzrecht einen besonderen Kündigungsschutz vor. Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu Streitfällen und Unklarheiten. Insbesondere, wenn Arbeitnehmerinnen während laufender Probezeit oder vor Arbeitsantritt schwanger werden, treten verstärkt Rückfragen und Unsicherheiten auf. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht können wir Sie in diesen Fragestellungen unterstützen.
Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über die Thematik, die Regelungen, Rechte und Pflichten.
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Melden Sie sich gerne bei uns unter: 09431 998 00 50
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