Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz
Um Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz zu verhindern, hat der deutsche Bundestag am 14.08.2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet.
Das Ziel dieses Gesetzes besteht darin, Benachteiligungen und Diskriminierung von Menschen wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften grundsätzlich auszuschließen. Bei Zuwiderhandlungen müssen die Verursacher mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen.
Auch Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz kann als Diskriminierungstatbestand gewertet werden.
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