Urlaubsanspruch nach Elternzeit – Wichtige Hinweise vom Fachanwalt!
Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, haben während dieser Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslohn, erhalten jedoch Elterngeld. Für viele von ihnen stellt sich die Frage, wie es um ihren Urlaubsanspruch nach der Elternzeit bestellt ist.
Der Gesetzgeber hat hierfür klare Regelungen getroffen. Urlaubsansprüche, die vor dem Beginn der Elternzeit erworben wurden, bleiben grundsätzlich erhalten. Ob während der Elternzeit Urlaubsansprüche entstehen, hängt von mehreren Faktoren ab.
In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, was es zu beachten gilt.
Sind Fragen zum Thema Urlaubsanspruch nach der Elternzeit offen geblieben?
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