Verdachtskündigung: Alles was Sie dazu wissen müssen
Damit der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigen kann, muss dieser eine Pflichtverletzung begangen haben. Entweder kommen dafür mehrere geringe Verstöße in Frage oder eine schwerwiegende bzw. erhebliche Pflichtverletzung, die dann zu einer fristlosen Kündigung führen können. In solchen Fällen ist der Pflichtverstoß beweisbar und liegt in konkreten Taten begründet. Insoweit spricht man deshalb auch von Tatkündigungen.
Davon gibt es jedoch eine Ausnahme. Bei der Verdachtskündigung reicht der bloße Verdacht einer Pflichtverletzung oder einer Straftat aus, damit der Arbeitgeber kündigen kann.
Somit kommt es für eine Verdachtskündigung nur darauf an, dass objektive und nachweisbare Tatsachen vorliegen, die den Verdacht begründen.
Was Sie bei einer Verdachtskündigung beachten sollten, erklären wir in diesem Beitrag.
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