befristeter Arbeitsvertrag Probezeit

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Der befristete Arbeitsvertrag hat seiner Natur nach ein festgesetztes Ende. Lange Zeit war es deshalb fraglich, ob befristete Arbeitsverträge zusätzlich mit einer Probezeit versehen werden können.

Nach der gängigen Entsprechung der Arbeitsgerichte ist es möglich, auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag eine Probezeit zu vereinbaren.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass man die Probezeit ausdrücklich vereinbaren muss. Wurde eine solche Probezeit nicht vereinbart, läuft das Arbeitsverhältnis ohne Probezeit an.

Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung der Probezeit im Arbeitsvertrag kommen damit die wichtigsten Kündigungsregelungen  während der Probezeit zur Anwendung.

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1. Befristeter Arbeitsvertrag – besser keine Probezeit vereinbaren?

Aus Arbeitnehmersicht kann es besser sein, in einem befristeten Arbeitsverhältnis auf eine Probezeit zu verzichten. Schließlich möchte der Arbeitnehmer sich darauf verlassen können, dass das befristete Arbeitsverhältnis tatsächlich die festgelegte Frist überdauert.

Vielfach werden deshalb in Verträgen über befristete Arbeitsverhältnisse auch ordentliche Kündigungen ausdrücklich ausgeschlossen. Manche Arbeitgeber lassen sich allerdings auf diese Möglichkeit nicht ein und bestehen auf eine vereinbarte Probezeit sowie die Möglichkeit, das befristete Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen zu dürfen.

Das muss dann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, um wirksam zu sein. In gewisser Weise wird damit der Sinn und Zweck der Befristung unterlaufen. Aber die Rechtsprechung stellt die Vereinbarung einer Probezeit und einer ordentlichen Kündigung bei einer Befristung in das Ermessen der Arbeitsvertragsparteien.

2. Die Kündigungsfrist in der Probezeit im befristeten Arbeitsververtrag

Bei wirksamer Vereinbarung der Probezeit für ein befristetes Arbeitsverhältnis ist in der Probezeit das befristete Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündbar.

Hinweis: Beachten Sie, dass grundsätzlich die Probezeit nur für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten vereinbart werden kann.

Die verkürzte Kündigungsfrist gilt für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können in der Probezeit im Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen das Arbeitsverhältnis beenden.

3. Befristeter Arbeitsvertrag: Probezeit und schwanger – was gilt?

Der Schutz schwangerer Mitarbeiterinnen wird vom arbeitsrechtlichen Gesetzgeber als überragend wichtiges Rechtsgut angesehen. Das bedeutet, dass Schwangere auch während der Probezeit vor einer Kündigung geschützt sind. Hier wird in befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer vereinbarten Probezeit keine Ausnahme gemacht.

Hinweis: Werden Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis und in der Probezeit schwanger, sind Sie durch die Schwangerschaft unkündbar. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass sich das befristete Arbeitsverhältnis mit der Schwangerschaft verlängern würde.

Es läuft wie vorgesehen zum festgesetzten Zeitpunkt der Befristung aus. Hier ist am Ende der Befristung kein besonderer Schutz für die Schwangere vorgesehen, weil es sich beim vereinbarten Auslaufen eines Arbeitsverhältnisses nicht um eine Kündigung handelt.

4. Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages in der Probezeit

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist genauso wie die Probezeit Vereinbarungssache. Während der Probezeit können die Parteien jederzeit durch geänderte Vertragsbedingungen eine Verlängerung der Befristung im Rahmen der weiteren gesetzlichen Vorschriften vereinbaren.

Es gibt bestimmte Bedingungen, an die eine Befristung von Arbeitsverhältnissen grundsätzlich geknüpft ist. Sie ist ohne einen sachlichen Grund nur für die Dauer von 2 Jahren möglich. Ein Anschlussverbot schließt eine Befristung unter bestimmten Bedingungen aus, wenn schon einmal ein Arbeitsvertrag bei dem Arbeitgeber vorausging.

Hinweis: Manche Kettenbefristungen können rechtsmissbräuchlich sein.

All diese Fragen sind jedoch unabhängig von der vereinbarten Probezeit. Jedoch könnte eine während der Probezeit verlängerte Befristung darauf schließen lassen, dass die Probezeit als beendet anzusehen ist. Das wäre am einzelnen Fall zu prüfen.

Befristete Arbeitsverträge wie auch Probezeitvereinbarungen sind für sich genommen bereits komplexe arbeitsrechtliche Themen. Kombiniert können sich viele zusätzliche Fragen ergeben. Hier ist ein kompetenter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner für Sie.

Zögern Sie also nicht unsere Hilfe beim Thema befristetes Arbeitsverhältnis und Probezeit in Anspruch zu nehmen.

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