Generell dürfen Arbeitgeber nur dann Daten von Arbeitnehmern sammeln, verarbeiten und nutzen, wenn diese zur Anbahnung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses benötigt werden.
Folgende Daten sind für das Beschäftigungsverhältnis zwingend notwendig und dürfen daher erhoben und gesammelt werden:
Bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Daten müssen Arbeitgeber immer nach den Grundsätzen von Transparenz und Rechtmäßigkeit handeln. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber und den Datenschutz im Unternehmen:
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitende über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren – zum Beispiel in Form einer Datenschutzrichtlinie.
Einwilligung einholen
Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt. Oft ist dies der Arbeitsvertrag oder eine ausdrückliche Einwilligung des Mitarbeiters.
Minimierung der Datenverarbeitung
Es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die für das Arbeitsverhältnis notwendig sind.
Datensicherheit gewährleisten
Der Zugriff auf personenbezogene Daten muss beschränkt und gut gesichert sein.
Praxisbeispiel: Sie möchten die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden mit einem elektronischen Zeiterfassungssystem dokumentieren. Hierbei dürfen keine überflüssigen Daten wie der Aufenthaltsort erhoben werden, es sei denn, dies ist für den Arbeitsablauf zwingend notwendig.
Jeder Arbeitnehmer sollte kritisch abwägen, welche Daten er seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Im Zweifelsfall raten wir dazu, Rücksprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu halten. Kennen Sie Ihre Rechte! Diese sind:
Sie können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten Ihr Arbeitgeber von Ihnen gespeichert hat.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie verlangen, dass Ihre Daten gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, können Sie Widerspruch einlegen.
Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: Sie bemerken, dass Ihr Arbeitgeber Ihre private E-Mail-Adresse für Werbezwecke nutzt. Hier haben Sie das Recht, diese Verarbeitung zu untersagen.