Teilzeit beantragen: 4 häufige Fragen und Antworten
Viele Arbeitnehmer träumen davon weniger zu arbeiten. Indem sie Teilzeit beantragen, wollen sie mehr Zeit für ihre Familie und für eigene Interessen haben. Sie sind dafür auch gerne bereit, auf Teile ihres Einkommens zu verzichten.
Dass der Wunsch nicht unerfüllt bleiben muss, zeigt ein Blick in die Statistik. Nach Angaben der Bundesregierung hat die Zahl der Teilzeitbeschäftigten im Zeitraum zwischen 1991 und 2018 um 14,3 % zugenommen – Tendenz weiter steigend.
Zwar werden solche Überlegungen nicht in allen Unternehmen gerne gesehen, aber als Arbeitnehmer – auch als Führungskraft – haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, in Teilzeit arbeiten zu können.
Dabei müssen Sie sich nicht zwingend beispielsweise auf familiäre oder andere wichtige Gründe berufen.
Die Einzelheiten dazu regelt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Verträge bzw. Teilzeit‒ und Befristungsgesetz (TzBfG).
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