Eigentlich regelt das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sehr genau, bei welcher Arbeitszeit, welche Pausenzeiten einzuhalten sind. Trotzdem arbeiten viele Mitarbeiter ohne Unterbrechung durch oder schaffen es gerade, schnell „zwischendurch“ etwas zu essen.
Nach Untersuchungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin tun sie das in aller Regel nicht freiwillig, sondern weil Pausen während der Arbeitszeit „nicht in den Arbeitsrhythmus passen“ oder weil es einfach „zu viel Arbeit“ gibt.
Das Problem liegt (auch) darin, dass Arbeitszeit und Pausenzeiten in vielen Branchen in den einzelnen Betrieben weder überwacht, noch zumindest regelmäßig kontrolliert werden (können).
Wenn Sie als Arbeitnehmer sich beim Thema Arbeitszeit und Pausenzeiten ungerecht behandelt fühlen, dann sollten Sie vor einer Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber Ihr Recht sehr gut kennen – und sich eventuell vorab von einem fachkompetenten Anwalt beraten lassen.
Inhalte dieser Seite
1. Arbeitszeit und Pausenzeiten: Die gesetzlichen Vorschriften
2. Der Arbeitgeber muss die vorgeschriebenen Pausen „anordnen“
3. Als Nicht-Arbeitszeit werden Pausen nicht bezahlt
4. Andere Unterbrechungen der Arbeitszeit
5. Pausen während der Arbeitszeit: Was dürfen Sie tun?
1. Arbeitszeit und Pausenzeiten: Die gesetzlichen Vorschriften
Sie sind eindeutig und unmissverständlich – die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu den Pausen während der Arbeitszeit. Wenn Sie zwischen 6 und 9 Stunden arbeiten, stehen Ihnen 30 Minuten Pause zu, bei mehr als 9 Stunden sind es 45 Minuten. Die Rechtsprechung versteht dabei unter einer Pause, eine eindeutige Unterbrechung der fortlaufenden Tätigkeit.
Der Hauptgrund dafür, dass während der Arbeitszeit Pausen im Gesetz so kategorisch festgeschrieben sind, liegt im Schutz einer langfristigen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und der Vermeidung von Erschöpfungszuständen.
Die Arbeitszeitunterbrechung muss nicht zwingend „an einem Stück“ genommen, sondern kann in Einheiten zu 15 Minuten gesplittet werden.
2. Der Arbeitgeber muss die vorgeschriebenen Pausen „anordnen“
Die gesetzlichen Vorgaben sind keine Empfehlung, sondern zwingend: Während der Arbeitszeit müssen Pausen nach Gesetz genommen werden.
Das heißt: Der Arbeitgeber muss sie anordnen und der Arbeitnehmer sie in Anspruch nehmen. Sie können also nicht darauf verzichten und deshalb früher nach Hause gehen. Soweit die juristische Grundlage.
Während in Industrie-Betrieben nach wie vor die Stechuhr eine exakte Arbeits- und Pausenzeiterfassung ermöglicht, sieht das in allen anderen Bereichen, besonders im Dienstleistungssektor, gänzlich anders aus.
Unter anderem deshalb hat der Europäische Gerichtshof Deutschland im Mai des Jahres gerüffelt und per Urteil aufgefordert, seine Arbeitszeitverordnung zu verschärfen. Alle Unternehmer sollen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten genau dokumentieren – Überstunden ebenso wie Pausen während der Arbeitszeit.
Eine Umsetzung steht aktuell noch aus.
3. Als Nicht-Arbeitszeit werden Pausen nicht bezahlt
Als Unterbrechung der Arbeitszeit werden Pausen nicht bezahlt. Allerdings kann Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht pauschal Ihre Pausenzeiten abziehen, wenn er keinen Nachweis oder keine Kenntnis davon hat, ob Sie Ihre Pausen während der Arbeitszeit auch tatsächlich genommen haben.
In diesem Fall kann es Sinn machen, sich mit einem fachlich versierten Rechtsanwalt zu besprechen, um eine eventuelle Vergütung zu erreichen.
Gleiches gilt, wenn Ihr Arbeitgeber während der Arbeitszeit die Pausenzeiten nicht „eindeutig“ anordnet. Das meint, wenn Sie nicht wissen, ob und wie lange Sie nun nicht arbeiten sollen.
In diesem Fall werten Arbeitsgerichte die vage Unterbrechung oft als Arbeitszeit – und Pausen müssen bezahlt werden.
4. Andere Unterbrechungen der Arbeitszeit
Natürlich kann Ihr Arbeitgeber die Pausenzeiten über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus aufstocken und verfügen, dass in der eigentlich schon wieder regulären Arbeitszeit die Pausen bezahlt werden. Nicht als Pause im Gesetzessinn gelten dagegen kurzzeitige Arbeitsunterbrechungen, beispielsweise um die Augen kurz von der Bildschirmarbeit zu entlasten oder der Besuch der Toilette.
Raucherpausen müssen in den einzelnen Betrieben mit je eigenen Regelungen gehandhabt werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Nikotinpause gibt es nicht.
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie die Zigaretten-Zeit nacharbeiten.
5. Pausen während der Arbeitszeit: Was dürfen Sie tun?
Ihre Pause gehört Ihnen. Sie können innerhalb dieser Zeitspanne tun und unternehmen, was Sie möchten – und zwar auch an einem Ort, der Ihnen beliebt. Bedenken Sie allerdings unbedingt: Obwohl während der Arbeitszeit Pausen per Gesetz vorgeschrieben sind, haftet die gesetzliche Unfallversicherung nicht, wenn Sie das Betriebsgelände verlassen.
Achten Sie zudem darauf, während Ihrer Arbeitszeit die Pausenzeiten nicht zu überschreiten.
Vor Gericht sind nicht wenige Fälle anhängig, in denen Arbeitgeber fristlose Kündigungen wegen „Arbeitszeitbetrug“ durchsetzen möchten – weil Mitarbeiter ihre Pausen während der Arbeitszeit im Wiederholungsfall zeitlich ausgedehnt hatten.
6. Was ist der Unterschied zwischen Ruhepause und Ruhezeit?
Während der Arbeitszeit sind Pausen durch Gesetz vorgeschrieben, die als Ruhepausen dem Erhalt der (ganztägigen) Leistungsfähigkeit dienen sollen. Die im Gesetz ebenfalls enthaltene Ruhezeit bezieht sich jedoch auf die Frist zwischen Arbeitstag-Ende und dem Wiederantritt am nächsten Arbeitstag. Zwischen beiden müssen in aller Regel elf Stunden liegen.
Sonderregelungen gibt es in beiden Fällen bei Schichtarbeit, Branchen mit Rufbereitschaft und bei Jugendlichen unter 18 Jahren.
7. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall zunächst einen Anwalt
Angemessene Ruhepausen sind prinzipiell im Interesse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Garantieren sie doch eine gleichbleibende Leistungsbereitschaft und Aufmerksamkeit des Mitarbeiters. Trotzdem kommt es zum Thema Arbeitszeit und Pausenzeiten immer wieder zu Streitigkeiten.
Oft kann ein fachkompetenter Anwalt gute Tipps geben, wie sich Angelegenheit zu beiderseitiger Zufriedenheit lösen lässt. Wir beraten Sie gern.
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Rufen Sie uns an unter 09431 998 00 50 oder schreiben Sie eine Nachricht an mieschala@rechtsanwalt-mieschala.de.
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