Wenn der Arbeitgeber im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung leistet, obwohl Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eingereicht haben, gibt es mehrere Schritte:
Schritt 1: Prüfen, ob ein Anspruch besteht
Besteht das Arbeitsverhältnis bereits länger als vier Wochen?
Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, die ärztlich bescheinigt ist?
Schritt 2: Gespräch suchen
Oft handelt es sich um Missverständnisse oder administrative Verzögerungen. Ein klärendes Telefonat kann Ihnen bereits helfen.
Schritt 3: Schriftlich zur Zahlung auffordern
Reichen Sie alle Bescheinigungen erneut ein und fordern Sie Ihr Gehalt schriftlich ein.
Schritt 4: Anwalt einschalten
Bleibt die Zahlung aus und können Sie keine Einigung erzielen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Inwieweit dies sinnvoll ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht für Sie prüfen. Ggf. wird er die Entgeltzahlung gerichtlich einklagen. Sollte Ihr Arbeitgeber die Zahlung unberechtigt verweigert haben, muss er die entstehenden Kosten tragen.
Ein Fallbeispiel:
Eine Krankenschwester meldete sich ordnungsgemäß krank, aber erhielt nach drei Wochen kein Gehalt. Der Arbeitgeber behauptete, die AU sei nicht rechtzeitig eingegangen. Nach Vorlage des Einlieferungsbelegs und anwaltlicher Aufforderung zahlte der Arbeitgeber umgehend den ausstehenden Betrag nach.