Kündigung wegen Minderleistung Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Ein Arbeitsverhältnis lebt von Vertrauen, Zusammenarbeit und der Erwartung, dass vereinbarte Leistungen erbracht werden. Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft hinter den Erwartungen zurückbleibt? Viele Arbeitgeber stellen sich in solchen Fällen die Frage, ob eine Kündigung wegen Minderleistung möglich ist. Gleichzeitig fragen sich Arbeitnehmer, ob sie wegen schlechter Leistungen tatsächlich ihren Arbeitsplatz verlieren können.
Das Thema Schlechtleistung Arbeitnehmer sorgt in der Praxis häufig für Unsicherheit. Denn nicht jede schwächere Arbeitsleistung rechtfertigt automatisch eine Kündigung. Auch der Begriff Low Performer kündigen wird im Arbeitsrecht oft diskutiert. Arbeitgeber müssen dabei strenge rechtliche Voraussetzungen beachten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Kündigung wegen Minderleistung zulässig sein kann, welche Rolle eine Abmahnung wegen Minderleistung spielt und welche Rechte Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben.
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1. Was bedeutet Minderleistung im Arbeitsrecht?

Im Arbeitsvertrag verpflichten sich Arbeitnehmer, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Dabei schuldet der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen bestimmten Erfolg, sondern eine Tätigkeit nach bestem Wissen und Können.
Juristisch spricht man häufig vom sogenannten subjektiven Leistungsmaßstab. Das bedeutet: Arbeitnehmer müssen das leisten, was ihnen persönlich möglich ist. Maßstab ist also nicht die Leistung der besten Kollegen, sondern die individuelle Leistungsfähigkeit.
Eine Kündigung wegen Minderleistung kommt daher nur in Betracht, wenn die Arbeitsleistung dauerhaft deutlich hinter dem Durchschnitt vergleichbarer Mitarbeiter zurückbleibt. Zudem muss der Arbeitgeber darlegen können, dass diese Leistungsschwäche erheblich ist.
Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach klargestellt, dass eine Kündigung wegen Minderleistung nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist. Einzelne schlechte Tage oder gelegentliche Fehler reichen in der Regel nicht aus.

2. Wann liegt eine Schlechtleistung eines Arbeitnehmers vor?

Der Begriff Schlechtleistung Arbeitnehmer beschreibt Situationen, in denen ein Mitarbeiter seine Aufgaben dauerhaft nicht in der erwarteten Qualität oder Menge erfüllt.
Dabei ist es wichtig, zwischen verschiedenen Formen der Minderleistung zu unterscheiden:
  • Quantitative Minderleistung: Der Arbeitnehmer erledigt deutlich weniger Aufgaben als vergleichbare Kollegen.
  • Qualitative Minderleistung: Die Arbeit weist überdurchschnittlich viele Fehler auf oder entspricht nicht den betrieblichen Anforderungen.
  • Langfristige Leistungsdefizite: Die Leistung bleibt über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittlich.
Entscheidend ist immer der Vergleich mit anderen Arbeitnehmern, die eine ähnliche Tätigkeit ausüben. Wenn ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum deutlich unter dem Durchschnitt liegt, kann dies ein Hinweis auf eine relevante Minderleistung sein. Wichtig ist jedoch: Auch bei unterdurchschnittlicher Leistung darf der Arbeitgeber nicht automatisch reagieren. Zunächst muss geprüft werden, warum die Leistung geringer ausfällt.

3. Kann ein Arbeitgeber Low Performer kündigen?

Der Begriff Low Performer kündigen taucht häufig im betrieblichen Alltag auf. Aus rechtlicher Sicht ist eine Kündigung wegen Minderleistung jedoch nicht einfach umzusetzen.
Eine Kündigung kann grundsätzlich auf drei unterschiedliche Gründe gestützt werden:
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Diese kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer seine Leistung bewusst nicht erbringt, obwohl er dazu in der Lage wäre.
  • Personenbedingte Kündigung: Hier liegt die Ursache der Minderleistung in der Person des Arbeitnehmers. Zum Beispiel durch gesundheitliche Einschränkungen oder mangelnde Fähigkeiten.
  • Betriebsbedingte Kündigung: Diese spielt bei Minderleistung in der Regel keine Rolle.
In der Praxis handelt es sich häufig um eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Minderleistung. Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, dass der Arbeitnehmer seine Leistung steigern könnte, dies aber nicht tut.
Zudem gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Eine Kündigung ist immer das letzte Mittel. Vorher müssen mildere Maßnahmen geprüft werden. Grundlage hierfür ist insbesondere § 1 des Kündigungsschutzgesetzes, wonach eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss.

4. Welche Rolle spielt die Abmahnung bei Minderleistung?

Eine Abmahnung Minderleistung ist in vielen Fällen Voraussetzung für eine spätere Kündigung.
Mit der Abmahnung macht der Arbeitgeber deutlich:
  • welches Verhalten beanstandet wird
  • welche Leistung erwartet wird
  • dass bei Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen
Die Abmahnung hat dabei mehrere Funktionen. Sie soll den Arbeitnehmer auf sein Verhalten aufmerksam machen, ihm die Möglichkeit zur Verbesserung geben und gleichzeitig den Sachverhalt dokumentieren.
Wichtig ist, dass die Abmahnung konkret formuliert ist. Der Arbeitgeber muss genau darlegen, welche Leistung nicht ausreichend war und welche Erwartungen bestehen.
Fehlt eine solche Abmahnung, ist eine spätere Kündigung wegen Minderleistung häufig unwirksam.

5. Beispiele aus der Praxis

Um das Thema besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf typische Situationen aus dem Arbeitsalltag.
Beispiel 1: Deutlich geringere Arbeitsleistung
Ein Sachbearbeiter bearbeitet dauerhaft nur etwa halb so viele Vorgänge wie seine Kollegen. Trotz Gesprächen und klarer Zielvorgaben verbessert sich seine Leistung nicht.
In einem solchen Fall kann eine Abmahnung wegen Minderleistung gerechtfertigt sein. Bleibt die Leistung weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt, kann eine Kündigung möglich werden.
Beispiel 2: Häufige Fehler bei der Arbeit
Eine Mitarbeiterin in der Buchhaltung macht über längere Zeit hinweg auffällig viele Fehler. Trotz Schulungen und Hinweisen treten weiterhin gravierende Fehler auf.
Hier muss zunächst geprüft werden, ob ein Qualifikationsproblem oder Überforderung vorliegt. Erst wenn feststeht, dass die Arbeitnehmerin ihre Leistung verbessern könnte, kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht.
Diese Beispiele zeigen: Eine Kündigung wegen Minderleistung hängt immer vom Einzelfall ab.

6. Was Arbeitnehmer bei einer Kündigung wegen Minderleistung beachten sollten

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung wegen Minderleistung erhalten, sollten Sie diese keinesfalls vorschnell akzeptieren.
In vielen Fällen bestehen gute Chancen, sich gegen eine solche Kündigung zu wehren. Häufig kann der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen vor Gericht nicht ausreichend nachweisen.
Typische Probleme sind:
  • fehlende oder unwirksame Abmahnungen
  • unzureichende Leistungsdokumentation
  • fehlender Vergleich mit anderen Mitarbeitern
  • falsche rechtliche Einordnung der Minderleistung
Wichtig ist zudem die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie Kündigungsschutzklage erheben.
Je früher Sie rechtliche Unterstützung suchen, desto besser lassen sich Ihre Rechte durchsetzen.

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7. Wie ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen kann

Eine Kündigung wegen Minderleistung führt häufig zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Die rechtlichen Anforderungen sind komplex und stark vom Einzelfall abhängig.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen:
  • ob die Kündigung rechtlich wirksam ist
  • ob eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre
  • ob der Arbeitgeber die Minderleistung ausreichend belegen kann
Auch für Arbeitgeber ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll. Fehler bei der Dokumentation oder beim Ablauf führen schnell dazu, dass eine Kündigung später vor Gericht scheitert.
Rechtsanwalt Kurt Mieschala berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Er prüft Ihre Situation sorgfältig und entwickelt eine rechtssichere Strategie für das weitere Vorgehen.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Kündigung wegen Minderleistung rechtmäßig ist oder ob Sie als Arbeitgeber korrekt handeln, lassen Sie sich rechtzeitig beraten.

8. Fazit

  • Eine Kündigung wegen Minderleistung ist rechtlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden
  • Eine Schlechtleistung eines Arbeitnehmers muss dauerhaft und erheblich sein
  • Der Arbeitgeber muss die Minderleistung genau dokumentieren und nachweisen
  • Häufig ist vorher eine Abmahnung wegen Minderleistung erforderlich
  • Einzelne Fehler oder gelegentliche Leistungsschwächen reichen in der Regel nicht aus
  • Arbeitnehmer können sich oft erfolgreich gegen eine Kündigung wegen Minderleistung wehren
  • Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht schafft Klarheit

9. FAQ

Wann liegt eine Minderleistung im Arbeitsrecht vor?
Von Minderleistung spricht man, wenn ein Arbeitnehmer über längere Zeit deutlich weniger oder qualitativ schlechter arbeitet als vergleichbare Kollegen.
Kann ein Arbeitgeber Low Performer kündigen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Allerdings muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Leistung dauerhaft erheblich unterdurchschnittlich ist und mildere Maßnahmen nicht ausreichen.
Ist eine Abmahnung bei Minderleistung notwendig?
In vielen Fällen ja. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitnehmer in der Regel zunächst abgemahnt werden.
Wie kann ein Arbeitgeber Minderleistung nachweisen?
Durch Leistungsstatistiken, Dokumentationen, Vergleichszahlen und Zeugenaussagen. Der Nachweis muss objektiv nachvollziehbar sein.
Was sollten Arbeitnehmer nach einer Kündigung wegen Minderleistung tun?
Sie sollten die Kündigung rechtlich prüfen lassen und die Frist für eine Kündigungsschutzklage von drei Wochen beachten.
Kann auch Krankheit eine Minderleistung erklären?
Ja. In solchen Fällen handelt es sich meist um eine personenbedingte Kündigung. Auch hier gelten strenge Voraussetzungen.
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Über den Autor

Kurt Mieschala ist seit dem Jahr 2000 als selbstständiger Rechtsanwalt in Schwandorf tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der rechtlichen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen.
Als zertifizierter Datenschutzauditor (DSA–TÜV) und Datenschutzbeauftragter (TÜV SÜD Akademie) berät er zudem umfassend zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Unternehmen, Arbeitnehmer und Verantwortliche in der IT-Branche vertrauen auf seine rechtssichere und praxisorientierte Beratung, wenn es um Arbeitsrecht, Datenschutz oder IT-Recht geht.
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