Um das Thema besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf typische Situationen aus dem Arbeitsalltag.
Beispiel 1: Deutlich geringere Arbeitsleistung
Ein Sachbearbeiter bearbeitet dauerhaft nur etwa halb so viele Vorgänge wie seine Kollegen. Trotz Gesprächen und klarer Zielvorgaben verbessert sich seine Leistung nicht.
In einem solchen Fall kann eine Abmahnung wegen Minderleistung gerechtfertigt sein. Bleibt die Leistung weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt, kann eine Kündigung möglich werden.
Beispiel 2: Häufige Fehler bei der Arbeit
Eine Mitarbeiterin in der Buchhaltung macht über längere Zeit hinweg auffällig viele Fehler. Trotz Schulungen und Hinweisen treten weiterhin gravierende Fehler auf.
Hier muss zunächst geprüft werden, ob ein Qualifikationsproblem oder Überforderung vorliegt. Erst wenn feststeht, dass die Arbeitnehmerin ihre Leistung verbessern könnte, kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht.
Diese Beispiele zeigen: Eine Kündigung wegen Minderleistung hängt immer vom Einzelfall ab.